Richard Kramer
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Die Frage, die sich stellt ist die, warum wird so ein Artikel so kurz vor der konstituierenden Sitzung der neugewählten Stadtverordnetenversammlung gebracht? Zufall?
Soll der aus dem Amt scheidende Magistrat mit dem Ehrenbürgermeister die Verantwortung für die Versäumnisse der Vergangenheit übernehmen?
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Hat der Bürgermeister daran gedacht, dass einige Mitglieder des alten Magistrats auch dem neuen Magistrat angehören wollen.
In der Sitzung mit dem Revisionsamt haben weder Bürgermeister Koch noch der Chef der Regiebetriebe mit der Kenntnis der gültigen Satzungen geglänzt.
Im Jahr 2013 wurde die Wasserversorgungssatzung (WVS) geändert, das hätte Herr Koch als Bürgermeis­terkandidat und Verwaltungsfachmann mitbekommen können. Ursprünglich ging Koch von wesentlich höheren entgangenen Gebühren nach der WVS aus.
Der Stadtverordnete und Betriebskommissionsmitglied Richard Kramer (UBP) machte darauf aufmerksam, dass nach der alten WVS die Gebühren auf den Wasser- und Abwasserbeitrag umgelegt wurden. Entgangene Gebühren: Keine.
Nach der neuen WVS wurde in der Pfarrgasse, Waldstraße und Ostendstraße abgerechnet. Entgangene Gebühren: Keine. Bleiben also für die Übergangszeit von alter zu neuer WVS nur die Ring- und Seeheimer Straße. Für diese Straßen greift noch keine Verjährungsfrist.
Die Ausführungen von Kramer wurden vom Chef der Regiebetriebe dann auch bestätigt. Warum dem Bürgermeister und seinem Amtsleiter die Anwendung der WVS unbekannt waren, darüber darf spekuliert werden.
Nun zu den Straßenbeiträgen:
Trotz einer Straßenbeitragssatzung wurden in den zurückliegenden Jahren keine Straßenbeiträge erhoben. Das wussten alle Mitglieder des Magistrats und des Stadtparlaments. Zu Hahn und Eschollbrücken wurde gesagt, dass die Straßen über das Dorferneuerungsprogramm finanziert wurden. Bei den Jahresabschlüssen ist die Stadt bei 2013.
Wie sollen Stadtverordnete prüfen, ob 2014 Gebühren erhoben wurden? Darauf wusste auch der Leiter des Revisionsamtes keine Antwort. Wenn Stadtverordnete nachfragen wird mitgeteilt, dass es sich um interne Verwaltungsangelegenheiten handelt, die die Stadtverordneten nichts angehen. Beim Akteneinsichtsausschuss waren Ordner nicht da / nicht zu finden / "hat es noch nie gegeben".
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Bis 2014 wurden Straßensanierungen im Rahmen der Betriebskommission (BK) erörtert. Die Betriebskommission war ein nichtöffentlich tagendes Organ des Magistrats.
§ 24 HGO, Verschwiegenheitspflicht, hindert die Mitglieder daran, solche Sachverhalte an die Öffentlichkeit zu bringen.
Schwarz/Rot/Grün und der Bürgermeister sehen das nach wie vor so. Über die Informationen des Bürgermeisters in der PEW mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen.
Die UBP verweist hier noch auf den
Antrag 97/2015,
bei dem ein Verwaltungsschreiben an die Kommunalaufsicht den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt werden sollte. Hier wurde kurzerhand eine Nichtzuständigkeit des Stadtparlamentes gesehen, also Nachfragen nicht erwünscht.
§50 HGO führt das etwas anders aus, hier wurden Magistratsmitglieder geschützt. Den Stadtverordneten wurde also das Schreiben mit dem Hinweis auf verwaltungsinterne Angelegenheiten vorenthalten. Wie sollen wir Sachverhalte (hier: Bürgschaft für den AWO, KiTa-Schillerstraße) nachprüfen, wenn Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden? Abschließend noch ein Zitat aus einer Mail von Bürgermeister Koch an die UBP:
"Bei der Stellungnahme der Stadt Pfungstadt zum von Ihnen angesprochenen Sachverhalt handelt es sich um verwaltungsinternen Schriftverkehr. Mir ist nicht bekannt, dass es üblich ist diesen Schriftverkehr zu veröffentlichen, zumal es keinerlei Grund dazu gibt den Wahrheitsgehalt unserer Stellungnahme anzuzweifeln."
Unterlagen über das Verwaltungsgericht einzufordern, war nie unser Anliegen.
Es bleibt die Frage, warum man kurz vor der Wahl eines neuen Magistrats die alten Magistratsmitglieder öffentlich so diskreditiert, wie soll zukünftig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit funktionieren?
Ein Elefant im Porzellanladen ist da noch ein feinmotorisches Wesen.
Am Rande sei noch erwähnt, dass die UBP beim "Ämter-Casting" bei GRÜN und SCHWARZ durchgefallen ist.
Kandidaten, die die Wahrheit wissen wollen und auch aussprechen, sind nach wie vor nicht erwünscht, Wahlergebnis hin oder her.
Richard Kramer
UBP Fraktionsvorsitzender
07.04.2016
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